ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer
erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem
Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochzeitspaares werden nicht
Vertragsbestandteil.
3. Das Hochzeitspaar wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Hochzeitspaares bedürfen einer gesonderten Vereinbarung,
sowie Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen
fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls
dies vom Hochzeitspaar gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben,
alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den
Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten,
das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
5. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Hochzeitspaares
nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch
abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos
machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Hochzeitspaares Möglichkeit selber
Fotos zu machen, wenn er fertig ist.
6. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Hochzeitspaar zur Abnahme
vorgelegt werden.
7. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl.
Verpflegung zu gewähren. Dies Entfällt bei einem Zeitaufwand unter 4h der
Begleitung.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim
Auftragnehmer. Eine Herausgabe an das Hochzeitspaar erfolgt nur bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des
Urheberrechts zu.
2. Das Hochzeitspaar erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den
nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an
Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist
nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers sowie
des Brautpaares. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an das Hochzeitspaar über.
3. Der Auftragnehmer darf ausgewählte, vom Brautpaar freigegebene Bilder im
Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für
Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder
Hochzeiten etc.).
III. Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung iHv 20% des
Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das
vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch
spätestens 14 Tage danach in bar oder per Überweisung fällig. Das Hochzeitspaar
erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in
diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Nach einer Mahnung kommt das Hochzeitspaar in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs erhöht sich das Honorar um 5% pro Monat. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Hochzeitspaares zulässig. Mahnspesen
und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten
des Hochzeitspaares.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die
gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim
Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht das Hochzeitspaar während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat es die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den
Vergütung Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen
Wunsch des Hochzeitspaares, wird ein Honorar zum vereinbarten Satz für jede
angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere
schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die das Hochzeitspaar
zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des
Honorars zu 1/12 des vereinbarten Satzes für jede angefangene
Verlängerungsstunde verlangen. Infolge höherer Gewalt wie z.B.
Witterungseinflüssen, Krankheit etc. werden keine Ansprüche erhoben.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hochzeitspaares können auch
Schadenersatzansprüche geltend machen.
8. Tritt das Hochzeitspaar 14 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück,
so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu
zahlen. Bereits gezahlte Anzahlungen werden ausschließlich bei Ausfall der Hochzeit
zurückerstattet. Bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins ergibt sich
keine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben
von dieser Regelung unberührt.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten
Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen,
werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem Kilometer 0,30 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder
dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen
Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Das Hochzeitspaar hat keinen Anspruch
auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl
eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen
Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Das Hochzeitspaar hat keinen Anspruch
auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl
eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
V. Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung
von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund
besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen
des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der
Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen
übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers
kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf
eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten
Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete
Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin
nicht wahrnehmen kann.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und
digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von
Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen.
Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Bilder.
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf
Kosten und Gefahr des Hochzeitspaares. Sollte eine Rücksendung des
Hochzeitspaares nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht
verantwortlich gemacht werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe
der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach
gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.
Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die
aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI. Nebenpflichten
1. Das Hochzeitspaar versichert, dass es an allen, dem Auftragnehmer übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung
dieser Rechte beruhen, trägt das Hochzeitspaar.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Hochzeitspaares können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt
die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2026. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.